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1398 am 25. April überträgt Ritter Evert v. Wissel dem Grafen Adolph eine durch Ableben seines Schwagers Adolph v. Suytkamen ihm zugefallene Rente von 15 Schild aus dem Hof Clapperskule im Gericht von Wisselward, jedoch unter Vorbehalt seiner, seiner Frau Aleid und deren Mutter Druda Oesten v. Suytkamen Leibzucht daran (Düsseld. ebend.).
Am 1. Sept. 1395 hatte Engelbr. v. Suytkamen auf die Nachlassenschaft seines Bruders Adolph verzichtet unter Zeugenschaft der Brüder Engelbert v. den Steenhuis und Adolph v. d. St., Scholasters in Essen (Düsseld. ebend. 586).
Beiträge zur geschichte von Wissel und Grieth by Robert Scholte. p.182
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