Notes |
- zur Darnburg.
Urkunde 1567 April 8.
Dietrich von der Recke zu Haus Reck und seine Ehefrau übertragen am 8. April 1567 Erbansprüche auf ihre Tochter.
Diederich von der Reck, Marschall und Droste zu Unna und Camen, und Mechelt von Ossenbroick, Eheleute, bekunden, dass ihre verstorbene kinderlose Schwägerin und Schwester Genevefa von Ossenbroich, welche vor etlichen Jahren mit Degenhartt Haesse zu Salbrugh, Drosten zu Linne, vermählt war, außer ihrem fraulichen Zierrat, Kleidern und Kleinodien mit einer Geldsumme ausgesteuert war, ferner, dass auch ihr genannter Schwager Droste Haese verstorben ist. Auf Grund von Eheverträgen ständenihnen von jenen erblich noch Erbschaftsteile zu. Den Anspruch auf diese Erbschaft übertragen sie nun ihrer Tochter Ideken von der Reck und deren Ehemann Melchior vom Loe zur Dornenburgh. Diederich von der Recksiegelt mit seinem angeborenen Siegel. Unterschriften: Diederich von der Reck — Melchert von Ossenbroick genant von der Reck.
Urkunden des Archivs der Stadt Wanne-Eickel
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