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- Johan v. Ossenbroich zu Ossenbroich, Herr zu Blitterswick, Haen, Wiesche (zur Wisch), Kurtenbach, Colvenburg und Dönhof, Amtmann zu Grevenbroich.
1616 März 14
Beschreibung : Dietrich, Graf von Brunckhorst, Frh. von Batenburg, "zu Anholt, Baer u. Lathum, Bannerher" des Fürstentums Geldern und der Grafschaft Zütphen, lässt durch Dietr. von Batenburg, Statthalter seiner "Anholtischer u. Meilandischer Lehn" den Stephan Bachoggen als Bevollmächtigten des unmündigen Johann von Ossenbroich "mit dem Hoff Gruwell bei Ossenbroich im Kerspell von Till gelegen, welcher an unserm HausMeilandt zu Zutphenen rechten lehnrurig mit einem ponde gudes goldts"belehnen.Der Bevollmächtigte leistet den üblichen Lehnseid.Als Zeugenwaren anwesend die Lehnsmannen: Berndt Speltmann und Wilhelm Frölich."Geen uffm Haus Anholtt".
Bestellsignatur : Gesamtarchiv von Romberg - Urkunden, Nr. 2409
In one doc. it is mentioned that he had children (plural) from his first marriage:
Herr zu Haen, Curtenbach, Bladenhorst, Wische, Rolvenburg und Dönhof.
Vergleicht sich mit den Kindern erster Ehe wegen Haen und Wisch.
He marries again in 1659
1650 Juli 25
Beschreibung : Joh. von und zu Ossenbroch, Hain, Wisch und Dünhoff und Frau Elisabetha Margaretha geb. v. Raesfeldt nehmen von Herm. Ubelgün und Frau Christina ein Darlehen von 100 Reichstalern zu 6% zu Erbauung des verwüsteten adligen Hauses Dünhoff auf. Zeuge: der Sekretär Tilmann Honseler.
Bestellsignatur : Gesamtarchiv von Romberg - Urkunden, Nr. 2741
Heirate Eliz. Marg. von Raesfeld zu Ostendorff. Tochter von Adolph und Maria v. Elmpt zu Burgau, Ehepalten vom 22 Feb. 1637. Stirbt 1665.
1656
Aktenzeichen : O 188/1290
Person : (2) Kläger: Johann von und zu Ossenbroich, Herr zu Blitterswick, Amtmann zu Grevenbroich, (Bekl.: sein Vater Johann von Ossenbroich, fürstl. jül. Hofmeister, Rat und Amtmann zu Grevenbroich und Gladbach) bzw. seine Witwe Elisabeth von Virmond als Vormund der zwei gemeinsamen minderjährigen Söhne; ab 1616 der fürstl. klev. Rat und Amtmann zu Goch Dietrich von Eickel als Vormund
(3) Beklagter: Erben des Christian Herwegh zum Poll, (Kl.: im Namen seiner Frau): seine Witwe Anna Overheid, Wilhelm Herwegh zum Poll, Heinrich Förster (Vörster) für sich und seine Frau bzw. seine Tochter Endtgen, Ambrosius zu Krakau als Mann und Momber seiner Frau Agnes Herwegh zu Krakau, alle im Amt Steinbach wohnhaft, Wilhelm außerdem noch als Vormund der unmündigen Tochter Anna des Johann Simons, Bürgermeisters der Freiheit Mülheim, und der Catharina Herwegh
(4) Prokuratoren (Kl..): Lic. Christoph Riecker 1612 - Dr. Bernhard zur Lipp1641 - Notar Abraham Röder 1646 - Dr. Johann Ulrich Stieber 1654
Prokuratoren (Bekl.): Lic. Daniel Seiblin 1612 - Lic. Christoph Riecker 1612 - Dr. Christian Schröder 1615 - Dr. Heinrich Eylinck 1625 - Lic. Johann Konrad Albrecht von Lauterburg 1642 - Lic. Johann Hansen 1650
Sachverhalt : Streitgegenstand: Anspruch auf den Nachlaß des 1580 in der Nacht vor dem 28. Okt. verstorbenen jüngeren Wilhelm von Overheid. Wilhelm von Overheid der Ältere hatte mit seiner Frau Margarethe von Waldenburg gen. Schenkern einen gleichnamigen Sohn, der neben anderem Besitz auch die Häuser Keppel und Kurtenbach (Hzm. Berg, Amt Steinbach; Oberbergischer Kr. oder Rheinisch-Bergischer Kr. ?) mit allen dazu gehörigen Gütern und Höfen besaß. Als er kinderlos starb, versuchten verschiedene Parteien, darunter die Appellaten, sich als nächste Erben "ab intestato" zu qualifizieren. Nach deren Darstellung soll Anna Overheid, die Witwe des Christian Herwegh, eine Tochter des Konrad von Overheid, Bruders des älteren Wilhelm von Overheid, und damit die nächste Blutsverwandte gewesen sein. Der Appellant behauptet dagegen, Anna sei "extra matrimonium in concubinatu" geboren. Weder Wilhelm der Ältere noch Wilhelm der Jüngere hätten sie bei Lebzeiten als Nichte bzw. als Cousine anerkannt. Seine eigenen Ansprüche begründet der Appellant damit, daß seine Mutter Margarethe von Bottlenberg gen. Schirp eine Halbschwester des jüngeren Wilhelm von Overheid gewesen sei (die gemeinsame Mutter Margarethe von Waldenberg war in erster Ehe mit einem Konrad Schirp verheiratet) und er damit zwei Grade näher mit dem Erblasser als seine Kontrahenten verwandt sei. Außerdem habe Wilhelm seine Halbschwester in einem Testament zu seiner Erbin eingesetzt. Als Testamentsvollstrecker habe er den jül. Rat, Marschall und Amtmann zu Steinbach, Wilhelm von Waldenburg gen. Schenkern, eingesetzt, der sich auch nach Wilhelms Tod sofort der Güter bemächtigte. Das RKG verurteilte am 13. Dezember 1644 den Appellanten zur Herausgabe des gesamten Erbes einschließlich aller Erträge, die er seit dem Tage der Okkupation aus dem unbefugten Besitz gezogen hatte. Daraufhin wurde eine Revision vor dem Erzbischof von Mainz angestrebt, schließlich aber ein Vergleich geschlossen.
Prozessart : (5) Prozeßart: Appellationis
Instanz : (6) Instanzen: 1. Schultheiß und Schöffen des Landgerichts Keppel (Hohkeppel;Hzm. Berg, Amt Steinbach) 1582 - 2. Jül.-Berg. Hofgericht Düsseldorf 1608 - 3. RKG 1612 - 1670 (1582 - 1657)
Beweismittel : (7) Beweismittel: RKG-Urteil vom 13. Dez. 1644 (16). Vergleich vom 3. Jan.1656 (Q 64f.).
Formalbeschreibung : (8) Beschreibung: 2 Bde., 13 cm, 505 Bl.; Bd. I: 272 Bl., lose; Q 1 - 83 außer Q 5,Q 34*, 51* und 55*, 12 Beilagen, Q 11 fehlt; Bd. II: 233 Bl., gebunden; Q 5 (Vorakten). Lit.: Kurt Niederau, Zur Geschichte des Bergischen Adels. Die von dem Bottlenberg. Neustadt a. d. Aisch 1976 (=Bergische Forschungen, Bd. 14, 1974) S. 57-59.
1658 Oktober 7
Beschreibung : Joh., Wolfgang Wilhelm und Joh. Conradt v. Ossenbroch,Vater und Söhne, bekennen sich gegen ihre Nichte Anna Catharina v. Keppell, Tochter zu Ödinck zum Hove, zu einer Schuld von 300 Reichstalern behufs Abzahlung der wegen der +Philips Catharina geb. v. Viermundt,Frau v. Wolmerinckhausen, ihrem Gemahl vermachter und von diesem weitervererbten "Wiederhahr" und verpfänden dafür eine auf den v. Aschenbroch zur Mahlenburg sprechende Obligation über 400 Goldgulden.Nachschriftlich nimmt Joh. von und zu Ossenbruch am 7. Dezember noch 200 Reichstaler auf uner Verpfändung einer weiteren Obligation über 400 Goldgulden.
Bestellsignatur : Gesamtarchiv von Romberg - Urkunden, Nr. 2813
Vermerke : auf dem Rücken Quittung über den Gesamtbetrag von 500 Reichstalern, d.d. 1667 Juni 2 Brünninghausen. Interessante Rückbemerkung über die Heiratsberedung des Herrn de Wrede um Anna Catharina v. Keppel
Material : Papier
Überlieferung : Original, kanzelliert
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